Wir bieten Ihnen die Möglichkeit einer Erstberatung aufgrund von Trennung in rechtlichen und finanziellen Fragen an, insbesondere zu den Themenbereichen „Ehegattenunterhalt, Vermögensausgleich, Scheidung und Versorgungsausgleich, und bei gemeinsamen Kindern auch zu Kindesunterhalt, Umgangs- und Sorgerecht“.
Die Dauer einer Beratung beträgt in der Regel eine Stunde und kostet bis zu 190,00 € zzgl. Mwst. Kostenübernahme durch eine Rechtsschutzversicherung oder über Beratungshilfe (Berechtigungsschein) ist auch möglich.
Aufgrund der Spezialisierung unserer Kanzlei auf das Familienrecht, können wir all Ihre Fragen klären, Ihnen einen Überblick verschaffen und gemeinsam Lösungswege besprechen.
Vereinbaren Sie einfach einen Beratungstermin!
Vereinbaren Sie gerne einen Termin für ein Beratungsgespräch, das entweder, persönlich, per Videosprechstunde oder per Telefon stattfinden kann, um mehr Struktur und Sicherheit für Ihre nächsten Schritte zu erhalten.
Wie funktioniert unsere „Video-Sprechstunde“?
Sie rufen an oder schreiben uns eine Email und übermitteln uns Ihren Fall. Hier garantieren wir Ihnen eine Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden.
Anschließend vereinbaren einen Termin für eine Video-Sprechstunde.
Darauf folgend erhalten Sie von uns eine Email mit Terminbestätigung und einem „Zugangslink“ für die vereinbarte Video-Sprechstunde.
Zum vereinbarten Termin öffnen Sie den zugesandten „Link“ und die Video-Sprechstunde kann beginnen mit Ihrer Anwältin oder Ihrem Anwalt.
Vorteil einer Video-Sprechstunde:
Nutzen Sie unseren Service bequem mit Ihrem PC, Laptop, Tablet oder Mobilfunkgerät von unterwegs aus oder von zu Hause aus.
Hierdurch haben Sie keine Anfahrtskosten zur Kanzlei
Zeitersparnis, wertvolle Zeit kann gespart werden.
Beratung von zu Hause aus oder wo Sie gerade auch sind.
Keine Ansteckungsgefahr!
Wir freuen uns auf Sie!
Wir freuen uns, Sie auf unserer Homepage begrüßen zu dürfen. Als Fachanwaltskanzlei für Familienrecht, gegründet 1983 von Frau Rechtsanwältin Kempfler-Scholing (bis 06/2018), stehen wir Ihnen gern mit unserer langjährigen Erfahrung, unserer fachlichen Kompetenz und unserem hohen Engagement als Team zur Seite. Sie finden uns in der Uelzener Straße 8, in 29553 Bienenbüttel im Landkreis Uelzen. Wir beraten und vertreten Privatpersonen, sowie Klein- und Mittelstandsunternehmen bundesweit.
Wir bieten Ihnen in einem vertrauensvollen und harmonischen Umfeld die Möglichkeit, einer sicheren, fairen und schnellen Abwicklung Ihrer rechtlichen Angelegenheiten.
Der Fokus unserer Kanzlei liegt auf einvernehmlichen Lösungen, denn damit erzielen wir Ergebnisse, die tragfähig und nachhaltig sind und dem Wohle aller Beteiligten dienen. Die persönliche und individuelle Betreuung unserer Mandanten steht für uns an erster Stelle, wobei wir auch auf ein hohes fachliches Niveau großen Wert legen und uns regelmäßig fortbilden. Auf Grund unserer über 20jährigen Berufserfahrung und unserem fortlaufend aktualisierten Wissensstand, sind Sie bei uns sehr gut aufgehoben.
Vereinbaren Sie jetzt einen Termin für ein Beratungsgespräch, das entweder, persönlich, per Zoom (online) oder per Telefon stattfinden kann, um mehr Struktur und Sicherheit für Ihre nächsten Schritte zu erhalten. Wir freuen uns auf Sie!!!
Als Fachanwaltskanzlei für Familienrecht beraten und vertreten wir Sie kompetent und mit fachlichem Know-how in folgenden Familienrechtsbereichen:
Rechtsanwalt Andreas Hansen berät und vertritt Sie neben dem Fachbereich „Familienrecht“ außerdem in folgenden Rechtsgebieten:
Fachanwältin für Familienrecht und Mediatorin, geb. am 18.04.1966 in Nairobi/Kenia. Verheiratet, 3 Kinder
Rechtsanwalt, geb. am 21.03.1962 in Solingen. Verheiratet, 3 Kinder.
Zu meinen Spezialgebieten gehören:
Familienrecht, allgemeines Zivilrecht, Erbangelegenheiten. Der Fokus meiner rechtlichen Tätigkeit liegt im Zivilrecht – insbesondere im Bereich des Ehe- und Familienrechts sowie im Erbrecht und im Arbeitsrecht. Durch die Spezialisierung auf ausgewählte Rechtsgebiete können Sie sich auf eine umfassende Beratung und eine kompetente rechtliche Vertretung verlassen. Dabei bin ich stets an pragmatischen und vernünftigen Lösungen interessiert.
Silke Karkossa-Pridöhl ist Rechtsanwaltsfachangestellte und Fachangestellte für Familienrecht. Sie ist seit 1987 tätig für unsere Kanzlei und hat die Kanzlei unter der Führung von Frau Rechtsanwältin Kempfler-Scholing, Schritt für Schritt mit aufgebaut. Durch ihre mittlerweile 30jährige Berufserfahrung hat Frau Karkossa-Pridöhl ein gutes Know-how im Bereich des Familienrechtes und findet dank ihrer Menschenkenntnis und ihres hervorragenden Einfühlungsvermögens im Umgang mit allen Anrufern und Anruferinnen stets den richtigen Ton.
Darüber hinaus nimmt sie regelmäßig an Fortbildungen teil. Zu ihren Aufgaben gehören die Kanzleiorganisation, das Telefon- und Beschwerdemanagement, die Termin – und Fristenkoordination, die Buchhaltung sowie die Aktenverwaltung. Sie kümmert sich unter anderem um den Postein- und Ausgang, erledigt Schriftverkehr und ist die erste Ansprechpartnerin für Sie als Mandant*in am Telefon.
Nicole Lemper-Royl ist Kanzleimanagerin und Rechtsanwaltsfachangestellte, ebenso Fachangestellte für Buchhaltung, Familienrecht und Gebührenrecht. Seit 1999 ist sie tätig für unsere Kanzlei und hat im Juni 2021 die geprüfte zertifizierte Fortbildung zur Kanzleimanagerin erfolgreich bestanden. Frau Lemper-Royl nimmt verstärkt organisatorische Aufgaben wahr, steuert selbständig und eigenverantwortlich die Kanzleiorganisation und optimiert Schritt für Schritt interne Arbeitsprozesse und die Servicequalität der Mandantenbetreuung.
Zu ihren Aufgaben gehören ebenso die Termin – und Fristenkoordination, das Telefon- und Beschwerdemanagement, die Buchhaltung, die Präsentation, Public Relations und das Ziel- und Zeitmanagement. Ferner erledigt sie Schriftverkehr, moderne Korrespondenz und ist ebenfalls die erste Ansprechpartnerin für Sie als Mandant*in am Telefon.
Eine faire und schnelle Art, Konflikte zu lösen –
Mediation ist ein außergerichtliches Verfahren mit einem strukturierten Ablauf. In einem Mediationsverfahren werden mit Unterstützung des Mediators/der Mediatorin verschiedene Lösungsansätze erarbeitet, so dass eine faire und friedliche Lösung auf den Weg gebracht werden kann.
Die Mediatorin/der Mediator hat dabei eine vermittelnde und neutrale Rolle. Alle Beteiligten sind gleichberechtigt, niemand wird benachteiligt oder zurückgesetzt. Ein Mediationsverfahren ist für Konfliktparteien empfehlenswert, die den Wunsch haben, ihren Konflikt einvernehmlich zu lösen und dabei Unterstützung benötigen.
Der Mediator/die Mediatorin erläutert in der ersten Phase einer Mediation den Beteiligten den Ablauf einer Mediation. Dabei wird die Vorgehensweise erläutert und es werden Formalien geklärt. Bei der Eröffnung einer Mediation verschafft man sich einen Überblick, vereinbart man bestimmte Regeln und bespricht man die Kosten der Mediation. Die Mediatorin/der Mediator prüft ebenfalls, ob sich ein Mediationsverfahren für die Beteiligten überhaupt eignet.
In der zweiten Phase geht es darum, alle Themen und Informationen zusammenzutragen, die zur Bearbeitung anstehen. Es wird geklärt, wofür Regelungen getroffen werden sollen und wo zwischen den Beteiligten ohnehin Einigkeit besteht.
Diese Phase dient zunächst der Gewichtung der Themen und der Priorisierung. Hier wird festgelegt, welche Themen bearbeitet werden müssen, welche Themen besonders wichtig sind und wo am schnellsten Erfolge erzielt werden können. Es geht hier im ersten Schritt darum gemeinsam festzulegen, in welcher Reihenfolge die Themenbereiche bearbeitet werden sollen.
Im nächsten Schritt werden für jedes einzelne Thema die Interessen beider Beteiligten herausgearbeitet und geschaut, welche Bedürfnisse hinter möglichen Konflikten stecken könnten.
Nachdem die Interessen und Bedürfnisse der Beteiligten genau herausgearbeitet worden sind, tastet man sich an Lösungen heran. In dieser Phase werden die einzelnen Themenbereiche bearbeitet und Lösungsoptionen gebildet. Zentrales Anliegen ist dabei, dass die Beteiligten selbst Lösungsideen entwickeln, mit denen sie etwaige Konflikte beilegen können.
In dieser Phase wird hinsichtlich der von den Beteiligten entwickelten Lösungsoptionen geprüft, ob sie realistisch sind und es werden Vor- und Nachteile abgewogen. Durch das Entwickeln verschiedener Lösungsoptionen und dem damit entstehenden Umdenken der Beteiligten zu zukunftsorientierten Einigungsalternativen zeigt sich hier der entscheidende Vorteil einer Mediation. Außerdem wird das weitere Vorgehen geplant, u. a. wird auch ein Aktionsplan aufgestellt, der für die Umsetzung der Lösungsoptionen und Entscheidungen hilfreich sein kann. Auch wird geplant, ob eine zweite oder dritte Mediationssitzung stattfinden soll.
Zusammenfassend kann man festhalten:
Der Mediator/die Mediatorin ist für die gute Gesprächsführung zuständig, aber die Inhalte der Gespräche und die Lösungen werden von den Beteiligten selbst bestimmt.
Der Mediatorin/dem Mediator kommt dabei die Rolle einer Reiseleiterin/eines Reiseleiters zu. Wo die Reise hingeht, bestimmen aber die Beteiligten.
Unsere Tätigkeit berechnen wir nach dem sogenannten „Rechtsanwaltsvergütungsgesetz“. Auf Wunsch können wir mit Ihnen auch eine Honorarvereinbarung abschließen.
Wenn Sie bereits im Vorfeld die Kosten für unsere Beauftragung abklären möchten, sprechen Sie uns gern darauf an. Wir informieren Sie.
Ist nichts anderes vereinbart, wird unsere anwaltliche Tätigkeit nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vergütet. Die Höhe des Honorars richtet sich nach dem jeweiligen Gegenstandswert bzw. Verfahrenswert.
Eine Erstberatung ist immer kostenpflichtig, ganz gleich, ob sie persönlich, telefonisch, postalisch oder per Email erfolgt. Wir nehmen uns Zeit für Ihr Anliegen und diese Zeit und Mühe ist zu honorieren.
Die Gebühr für eine familienrechtliche Erstberatung gemäß § 34 RVG beträgt in der Regel 190,00 € zzgl. Mehrwertsteuer.
Wir bieten Ihnen als Alternative zu den gesetzlichen Gebühren die Möglichkeit einer Honorarvereinbarung an. In dieser können wir ein Stundenhonorar vereinbaren oder aber beispielsweise auch einen anderen Gegenstandswert zu Berechnung der gesetzlichen Gebühren.
Für den Fall, dass Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, wird Ihre Rechtsschutzversicherung nach erteilter Deckungszusage für die jeweilige Rechtsangelegenheit unsere Rechtsanwaltsgebühren sowie die Gerichtskosten übernehmen. Das variiert je nach abgeschlossenem Versicherungsvertrag.
Bei Personen mit geringem Einkommen besteht die Möglichkeit, eine staatliche Kostenübernahme in Form von Beratungshilfe (außergerichtlich) oder Prozess-/Verfahrenskostenhilfe zu beantragen.