Wir – Andreas Hansen und Nicole Lemper-Royl –begrüßen Sie ganz herzlich. Als rechtliche Betreuer unterstützen wir dabei, die Situation des betroffenen Menschen zu verbessern und ihm ein selbstbestimmtes Leben zu vermöglichen.
Die wichtigste Aufgabe des rechtlichen Betreuers ist, stets die Wünsche und den Willen des Betreuten/der Betreuten zu beachten und möglichst im Sinne des Betreuten/der Betreuten zu entscheiden. Die rechtliche Betreuung dient der Unterstützung, der Vertretung, sowie dem Schutz erwachsener Menschen und verhilft zur Selbstbestimmung des Betreuten/der Betreuten die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer geistigen/körperlichen Einschränkung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht (mehr) eigenständig regeln können. Als gesetzliche Vertrete (rechtliche Betreuer) nehmen wir die Interessen der betreuten Menschen gegenüber Stellen und Institutionen wahr, z.B. gegenüber Gerichten, Behörden, Banken, Vermietern, Heimen und Pflegeversicherungen.
Wir, als rechtliche Betreuer, helfen den betroffenen Menschen bei der Regelung der Finanzen (Vermögenssorge), beim Umgang mit Behörden (Amts- und Behördenangelegenheiten), bei der Organisation von sozialen oder pflegerischen Diensten, bei der Ermöglichung oder Sicherstellung medizinischer Behandlungen (Gesundheitssorge) und dem Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Gesundheitssorge
• Ärztliche Behandlungen sicherstellen
• Behandlungen im Krankenhaus veranlassen
• Pflegedienste beauftragen
• Reha-Maßnahmen einleiten
• Freiheitsentziehende Unterbringung und freiheitsentziehende Maßnahmen
• Ärztliche Zwangsmaßnahmen veranlassen
Vermögenssorge
• Renten, Sozialhilfe oder Einkünfte geltend machen
• Teilhabe.- und Gesamtplanverfahren im Arbeits,- beruflichen, medizinischen und sozialen Bereich
• Unterhaltspflichten prüfen und geltend machen
• Schuldenregulierung
• Erbangelegenheiten regeln
• Vermögen und Finanzen wirtschaftlich sinnvoll verwalten
Aufenthaltsbestimmung
• geeigneten Wohnort finden
• Leben in der eigenen Wohnung sichern
• Interessen gegenüber einer Einrichtung vertreten
• Mietverträge und Heimverträge prüfen und abschließen
• Umgangs- und Aufenthaltsbestimmung
Behördenangelegenheiten
• Interessen der Betreuten vertreten
• Unterstützung im Umgang mit Behörden
• Anträge stellen und beraten
• Post- Telekommunikationsverwaltung
• Ermittlung von Ansprüchen und Durchsetzung
Die rechtliche Betreuung versteht sich als Unterstützungsprozess und Hilfe zur Teilhabe.
Eine Betreuung wird nur für genau definierte Aufgabenbereiche eingerichtet, die für den jeweiligen Betreuten erforderlich sind. Die Wünsche des Betreuten sind für rechtliche Betreuer handlungsweisend. Nur im Ausnahmefall, zum Beispiel bei einer erheblichen Selbstgefährdung, dürfen Betreuer stellvertretend für ihre Betreuten entscheiden.
Menschen, die eine Betreuung in Anspruch nehmen möchten, können diese selbst beantragen. Hierfür wird ein formloser Antrag an das Amtsgericht gestellt, in dessen Bezirk der Betreute wohnt. Die örtliche Betreuungsbehörde unterstützt hierbei und erteilt weitere Informationen. Oft geschieht die Anregung einer Betreuung auch über Angehörige, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, über die Nachbarschaft oder seitens der Behörden. Bevor eine rechtliche Betreuung eingerichtet wird, findet eine persönliche Anhörung durch einen Richter, sowie eine ärztliche Begutachtung statt. Die Entscheidung darüber, ob es zu einer Betreuung kommt und wer als Betreuer bestellt wird, liegt beim zuständigen Richter. Er entscheidet allein vor dem Hintergrund der entsprechenden Sachlage, unter Umständen auch gegen den Willen des Betroffenen.
Die Vergütung wird im Betreuungsgesetz (BtG) festgelegt und orientiert sich an der Vermögens- und Wohnsituation des Betreuten und der Dauer der Betreuung. Die jeweiligen Aufgabengebiete werden immer zusammen abgerechnet nach einer monatlichen Pauschalvergütung. Alle anfallenden Kosten gehen grundsätzlich zu Lasten der betreuten Person. Wenn die Person jedoch als mittelos gilt, trägt der Staat stattdessen die Kosten.
Andreas Hansen und Nicole Lemper-Royl stehen Ihnen als rechtliche Berufsbetreuer bei Fragen oder bei Bestellung einer rechtlichen Betreuung gerne zur Verfügung.